2018 war für die Branche das Jahr der EU-Pauschalreiserichtlinie (EU-PRRL). Im Sinne des Verbraucherschutzes gedacht, soll sie den Konsumenten sowohl während der Buchungsphase als auch vor, während und nach seinem Urlaub schützen. Die gesetzlichen Änderungen verlangten von Reiseberatern und touristischen Dienstleistern Anpassungen, zum Beispiel im Beratungsgespräch.
Durch Weiterbildungen und die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit unseren Partnern sammeln konnten, sind wir zu richtigen „Pauschalreise-Profis“ geworden. Wir würden uns freuen auch Ihnen als Teil unserer Gemeinschaft zur Seite zu stehen und zusammen die Umstellung des neuen Reiserechts anzugehen. Gerne beraten wir Sie umfassend wie Sie die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie optimal in Ihrem Reisebüro umsetzen können – sprechen Sie uns einfach an!
Mit den folgenden Aktionen und Anpassungen haben wir im DTPS Verbund sichergestellt, dass für unsere Reisebüropartner die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, um die EU-Pauschalreiserichtlinie im Reisebüroalltag leichter umzusetzen.